Erarbeitung und Etablierung eines Schutzkonzepts für Pflegekinder in Bergisch Gladbach
Im Auftrag des Jugendamts der Stadt Bergisch Gladbach
Projektlaufzeit
10/2021 – 9/2023
Zur Stärkung der unveräußerlichen Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Förderung und Beteiligung leisten Schutzkonzepte mit den fachlichen Säulen Prävention und Intervention einen wichtigen Beitrag. Sie dienen der stetigen und praxisnahen Sensibilisierung für Kinder- und Jugendrechte und bieten darüber hinaus Handlungssicherheit in Verdachts- und Gefährdungsfällen. Jugendämter sind nach § 37b KJSG verpflichtet solche Schutzkonzepte auch im Kontext der Pflegekinderhilfe zu entwickeln, die jeweiligen Akteure daran zu beteiligen und im Sinne der Qualitätsentwicklung (§ 79a KJSG) stets zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Ziel des Projekts ist die Erarbeitung und Etablierung eines Schutzkonzeptes für Pflegekinder in Bergisch Gladbach, das sich an einschlägigen Qualitätsstandards orientiert (siehe hierzu Team FosterCare 2020) und zu den lokalen, strukturellen und infrastrukturellen Spezifika und den Anforderungen im jeweiligen Einzelfall passt. Dabei werden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien leben, zentral im Fokus stehen.